Sachkundeprüfung / Hundeführerschein

Behördlich anerkannte Prüfung für Hundehalter nach
dem niedersächsischen Hundegesetz (§3 NHundG)
Ab dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Niedersachsen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, den Nachweis der Sachkunde erbringen.
Dies betrifft ausschließlich Personen, die laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, und ist nur einmalig erfolgreich abzulegen.
Als sachkundig gelten unter anderem Personen, die vor dem 1. Juli 2011 innerhalb von zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten haben, also im Zeitraum zwischen 2001 und 2011
Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.hundehalter-nds.de/faq/
Aufbau der Sachkundeprüfung
Der Nachweis der Sachkunde besteht aus:
einer theoretischen Prüfung
einer praktischen Prüfung
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen.
Die praktische Sachkundeprüfung erfolgt während des ersten Jahres der Hundehaltung.
Aufbau der Sachkundeprüfung
Das Ablegen beider Prüfungen ist direkt durch Stephanie Boemers, behördlich anerkannte Prüferin, möglich.
Ein vorbereitender Kurs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann auf Wunsch jedoch individuell angeboten werden.
Die theoretische und die praktische Sachkundeprüfung können nach individueller Terminvereinbarung jeweils als Einzeltermin abgelegt werden.
Dies ermöglicht eine ruhige, sachliche und stressarme Prüfungssituation ohne Gruppendruck.
| €70,00 | Theoretische (schriftliche) Prüfung (Termine nur nach Vereinbarung) |
| €75,00 | Praktische Prüfung: (Termine nur nach Vereinbarung) > zum Anmelde-Formular < |
Praktische Prüfungsvorbereitung:
Termine nach Vereinbarung, Preise auf Anfrage
Kontaktaufnahme
Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten oder müssen, können Sie sich über das Kontaktformular an mich wenden:
Sollten Sie keine Antwort erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner oder melden Sie sich erneut telefonisch.
Zentralregister
Unabhängig von der Sachkundeprüfung sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter gemäß dem niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) verpflichtet, ihren Hund in einem zentralen Register anzumelden: https://www.hunderegister-nds.de/login
Wenn Sie mir per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten nur für die Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Die gesamte Datenschutzerklärung finden Sie unter: Datenschutz

